Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen FÜRSHAUS, Inhaber Holger Perlick (nachfolgend: „FÜRSHAUS“) und dem Vertragspartner (nachfolgend: „Kunde“). Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn FÜRSHAUS ihrer Geltung in Textform zustimmt.

II. Art und Umfang der Leistungen

  1. FÜRSHAUS erbringt Leistungen der Gebäudereinigung, Glasreinigung, Insektenschutzanlagen, Fensterplissee-Anlagen sowie Arbeiten an Trinkwasseranlagen. Die nachfolgenden Regelungen gelten grundsätzlich für alle Leistungen. Ausnahmeregelungen sind entsprechend hervorgehoben.
  2. Art und Umfang der auszuführenden Leistungen ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis und oder Angebot, welches Bestandteil des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages ist. Sofern ein Leistungsverzeichnis ausnahmsweise nicht vorliegt, werden die Leistungen in branchenüblicher Art und Weise ausgeführt.
  3. Auftragsänderungen bzw. -erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich – ggfls. in einem Nachtrag – vereinbart werden.
  4. Die der Abrechnung zugrundeliegenden Maße werden gemäß den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks ermittelt. Falls der Kunde der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße zunächst als anerkannt. Stellt eine Vertragspartei fest, dass die zugrunde gelegten Maße unrichtig sind, gelten die von FÜRSHAUS und Kunde gemeinsam neu festgestellten Maße für zukünftige Abrechnungen. Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen.
  5. Nach Beendigung von Reinigungsarbeiten außerhalb der Geschäftszeiten des Kunden schließt FÜRSHAUS Fenster und Türen ab und schaltet die Beleuchtung aus, soweit nicht anders vereinbart.
  6. Bei wiederkehrenden Leistungen (z. B. Treppenhausreinigung) kann der Wochentag variieren. FÜRSHAUS behält sich aus logistischen Gründen Terminverlegungen vor und achtet darauf, den vereinbarten Rhythmus einzuhalten und berechtigte Kundenbelange zu berücksichtigen.

III. Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde verpflichtet sich, gegenüber FÜRSHAUS sämtliche notwendigen Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände weiterzugeben, die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit des Objektes sicherzustellen sowie auf mögliche Gefahrenquellen aufmerksam zu machen.
  2. Der Kunde stellt FÜRSHAUS unentgeltlich Wasser und Strom für die Reinigungsarbeiten zur Verfügung.
  3. Der Kunde informiert FÜRSHAUS über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen/ Gegenstände, stellt Zugang, Wasser und Strom unentgeltlich bereit und weist auf Gefahrenquellen hin. Aus Haftungsgründen reinigen wir Flächen nur, wenn sie freigeräumt sind (z. B. unter EDV-Geräten, Blumentöpfen, Kinderwagen). Gegenstände wie Zweiräder, Kinderwagen, Blumentöpfe werden nicht bewegt.

V. Mängel, Nachleistung, Nachreinigung

  1. FÜRSHAUS wünscht sich Kundenzufriedenheit. Daher wird großer Wert darauf gelegt, dass die Leistungen seitens FÜRSHAUS vertragsgemäß erbracht werden. Sollte das nicht der Fall sein, soll die Leistung grundsätzlich nachgeholt werden. Hierzu ist die Mitarbeit des Kunden – insbesondere die unverzügliche Meldung der Beanstandung – erforderlich.
  2. Die Leistungen des FÜRSHAUS gelten als ordnungsgemäß erbracht, wenn der Kunde nicht unverzüglich, spätestens bis 17:00 Uhr des auf den Tag der Leistung/Reinigung nachfolgenden Werktages begründete Einwendungen erhebt. Bei Einmal-Leistungen des FÜRSHAUS (z. B. Baustellenreinigung, Sonderarbeiten) gilt eine verlängerte Frist bis 17:00 Uhr des auf den Tag der Leistung/Reinigung folgenden 3. Werktags. Zeit, Art, Ort und Umfang des Mangels sind hierbei in jedem Falle genau zu beschreiben.
  3. Werden vom Kunden bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigte Mängel beanstandet, so ist FÜRSHAUS zur Nacherfüllung berechtigt, aber nicht verpflichtet. Lehnt FÜRSHAUS die Nacherfüllung ab, mindert sich die von dem Kunden zu leistende Vergütung entsprechend. Dies gilt auch dann, wenn die Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar ist oder die Nacherfüllung nicht möglich ist.
  4. Für Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde notwendige Informationen über Art und Beschaffenheit z. B. der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an FÜRSHAUS weitergegeben hat, besteht keine Verpflichtung zur Nachleistung. Gleiches gilt, wenn der Kunde keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit z. B. der zu reinigenden Flächen trifft.
  5. Die Leistungen von FÜRSHAUS sind – vorbehaltlich abweichender Regelungen im Leistungsverzeichnis – grundsätzlich Dienstleistungen.
  6. FÜRSHAUS weist darauf hin, dass insbesondere witterungsbedingt, aber auch bauartbedingt nicht immer alle Leistungen erbracht werden können. Grundsätzlich werden nicht erbrachte Leistungen nicht berechnet.
  7. NICHT NUR, ABER INSBESONDERE FÜR GLASREINIGUNG: Die Durchführung von (Glas-) Reinigungsarbeiten ist nicht bei jeder Witterung sinnvoll. FÜRSHAUS behält sich vor, bei ungünstigen Witterungsbedingungen (Glas-)Reinigungsarbeiten nicht oder nur teilweise (z. B. Innenreinigung) durchzuführen. Diese Arbeiten werden entsprechend anteilig berechnet. Eine Verpflichtung zur Nachreinigung besteht nicht; hierüber ist eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.

V. Unpünktlichkeit und Verzug

  1. Ist absehbar, dass ein Termin nicht pünktlich eingehalten werden kann, informiert FÜRSHAUS den Kunden unverzüglich. Verzögerungen von bis zu 60 Minuten sind zumutbar; darüber hinaus kann der Kunde den Termin ablehnen.
  2. Kann der Kunde einen Termin nicht wahrnehmen, informiert er FÜRSHAUS spätestens 24 Stunden vorher unter +49 173 3435576; andernfalls kann eine angemessene Ausfallpauschale gemäß Ziff. V.4 berechnet werden. Entsteht eine Wartezeit von mehr als 1 Stunde, ist FÜRSHAUS berechtigt, die Leistungserbringung abzulehnen. In diesem Falle gelten ebenfalls die Regelungen gemäß Absatz 3.
  3. Kommt der Kunde mit der Abnahme der vereinbarten Leistung in Verzug und kann aus diesem Grund die Leistung nicht erbracht werden, kann FÜRSHAUS bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. FÜRSHAUS hat jedoch das Recht, die Höhe des Anspruchs nicht im Einzelnen darzulegen und stattdessen als Schadenersatz wegen Nichterfüllung für jede nicht abgenommene Leistung 30 % hiervon – max. jedoch 30 € als Ausfallvergütung zu beanspruchen. Der Kunde hat das Recht, nachzuweisen, dass FÜRSHAUS durch den Abnahmeverzug kein Schaden oder ein Schaden in nur geringerer Höhe entstanden ist.

VI. Haftung

  1. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet FÜRSHAUS unbeschränkt.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf den vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Schaden.
  3. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für das schuldhafte Verhalten von Erfüllungsgehilfen von FÜRSHAUS.
  4. Soweit die Haftung für fahrlässiges Verhalten beschränkt ist, gelten darüber hinaus Haftungshöchstgrenzen:
  • Körper- und Gesundheitsschäden bis maximal € 1.000.000 (eine Million Euro)
  • Sach- und Vermögensschäden bis maximal € 500.000 (Fünfhunderttausend Euro)
  • für den Verlust von Schlüsseln bis maximal € 50.000 (Fünfzigtausend Euro)
  1. Der Kunde hat FÜRSHAUS grundsätzlich die Möglichkeit zu geben, den Schaden selbst fachgerecht zu beheben (z. B. Verschmutzung). Dies gilt nur dann nicht, wenn FÜRSHAUS offensichtlich nicht zur eigenständigen Schadensbehebung in der Lage ist (z. B. Körperverletzung).

VII. Vertragslaufzeit

  1. Der Dienstleistungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
  2. Abweichende Kündigungsfrist: Für sämtliche Dienstleistungsverträge, die Arbeiten im Außenbereich zum Inhalt haben, gilt eine abweichende Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende eines Vertragsjahres.
  3. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

VIII. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die in dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag niedergelegten Preise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Skontoabzüge werden nicht anerkannt. Bei wiederkehrenden, gleichbleibenden Leistungen werden diese monatlich abgerechnet und sind jeweils am ersten Werktag des folgenden Monats fällig.
  2. Soweit Anfahrtspauschalen vereinbart sind, werden diese auch dann in der vereinbarten Höhe berechnet, wenn die Anfahrt in dem konkreten Einzelfall länger oder kürzer ist. Die Pauschale bildet einen mittleren Wert ab, der über die Laufzeit des Vertrages in aller Regel zu fairen Ergebnissen führt.
  3. Die Vergütung ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu bezahlen.
  4. Mahnungen werden dem Kunden mit 3 € in der ersten Mahnstufe, 5 € in der zweiten Mahnstufe und 8 € in der dritten Mahnstufe in Rechnung gestellt.
  5. Für die Erstellung einer Zweitschrift der Rechnung werden je Ausfertigung 5 € Bearbeitungspauschale in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für die Neuerstellung einer Rechnung, wenn dies auf Veranlassung des Kunden und ohne Verschulden von FÜRSHAUS erforderlich wird.
  6. Bei Rechnungsstellung per Post wird eine Aufwandspauschale in Höhe von 1,40 € zzgl. MwSt. für Briefzusendung erhoben.

IX. Abwerbeverbot

Der Kunde verpflichtet sich, es während der Dauer des Dienstleistungsvertrages und 6 Monate nach dessen Beendigung zu unterlassen, Mitarbeiter des FÜRSHAUS unmittelbar oder mittelbar abzuwerben. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung hat der Kunde an FÜRSHAUS eine von diesem nach billigem Ermessen festzusetzende, im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende, Vertragsstrafe zu bezahlen.

X. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Gerichtsstand ist Ratingen.

Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.

Stand: 07.11.2025